Aufgaben einer anerkannten Ausbildungs- und Prüfungsbranche

Die Branche «Öffentliche Verwaltung/Administration publique/Amministrazione pubblica» (ovap) ist die zweitgrösste der 21 anerkannten Ausbildungs- und Prüfungsbranchen im kaufmännischen Berufsfeld in der Schweiz. Sie ist in allen Sprachregionen tätig. Alle Branchen zusammen bilden die Schweizerische Konferenz der kaufmännischen Ausbildungs- und Prüfungsbranchen (SKKAB). Diese ist Trägerin der Verordnung über die berufliche Grundbildung und des Bildungsplans für den Beruf «Kauffrau/Kaufmann EFZ». Die fünf grössten Ausbildungs- und Prüfungsbranchen sind verpflichtet, im Vorstand der SKKAB wie auch in der Schweizerischen Kommission für Berufsentwicklung und Qualität (SKBQ) und in Fachgremien mitzuwirken.

Jede einzelne Ausbildungs- und Prüfungsbranche – und somit auch die ovap – zeichnet sich gemäss den Statuten der SKKAB für die Erfüllung der folgenden Aufgaben verantwortlich:

 

  1. Branchenspezifischer Teil des Bildungsplanes für die berufliche Praxis (Betrieb und überbetriebliche Kurse) in den drei Landessprachen erstellen und periodisch anpassen.
  2. Vollzugsdokumente und Instrumente für die betriebliche Bildung (Art. 16 der Bildungsverordnung und Teil A des Bildungsplans) in den erforderlichen Sprachversionen zur Verfügung stellen.
  3. Sicherstellung der branchenspezifischen Ausbildungsqualität.
  4. Vollzugsdokumente und Instrumente für das betriebliche Qualifikationsverfahren und für die Erfahrungsnote betrieblicher Teil (Art. 21 und 22 Bildungsverordnung und Teil D des Bildungsplans) in den erforderlichen Sprachversionen zur Verfügung stellen.
  5. Notenerfassung und -sammlung für das betriebliche Qualifikationsverfahren und für die Erfahrungsnote betrieblicher Teil (Art. 22 Abs. 1
    bis 3 der Bildungsverordnung und Teil D des Bildungsplans) in Zusammenarbeit mit den zuständigen kantonalen Behörden sicherstellen.
  6. Organisation und Durchführung der überbetrieblichen Kurse und die Vermittlung der Inhalte der Branchenkunde sicherstellen.
  7. Unterstützung der zuständigen kantonalen Behörden bei der Durchführung des betrieblichen Qualifikationsverfahrens.
  8. Expertinnen und Experten für das betriebliche Qualifikationsverfahren zur Verfügung stellen und sich in geeigneter Weise an deren Schulung beteiligen.
  9. Im Rahmen der Implementierung 2011 bis 2014 Sicherstellen der Umsetzung der im Informations- und Ausbildungskonzept der SKKAB umschriebenen branchenspezifischen Massnahmen.
    • Daraus folgt für die Zeit nach Abschluss der Implementierung die Information, Dokumentation und allenfalls Schulung der folgenden Zielgruppen: Berufsbildungsverantwortliche (Berufsbildnerinnen und Berufsbildner) der ausbildenden Betriebe,
    • üK-Leitende: Branchenverantwortliche und üK-Kommissionen (Kommissionsmitglieder, üK-Koordinatoren und üK-Leitende),
    • Prüfungsautoren und Prüfungsexpertinnen und -experten im betrieblichen Qualifikationsverfahren.
  10. Berufsinformation und Nachwuchsmarketing.
  11. Entwicklung von Ausbildungsmitteln für die Bildung in beruflicher Praxis (Betrieb und überbetriebliche Kurse)
  12. Begleitung des Vollzugs.