Die Branche «Öffentliche Verwaltung/Administration publique/Amministrazione pubblica» (ovap) ist die zweitgrösste der 21 anerkannten Ausbildungs- und Prüfungsbranchen im kaufmännischen Berufsfeld in der Schweiz. Sie ist in allen Sprachregionen tätig. Alle Branchen zusammen bilden die Schweizerische Konferenz der kaufmännischen Ausbildungs- und Prüfungsbranchen (SKKAB). Diese ist Trägerin der Verordnung über die berufliche Grundbildung und des Bildungsplans für den Beruf «Kauffrau/Kaufmann EFZ». Die fünf grössten Ausbildungs- und Prüfungsbranchen sind verpflichtet, im Vorstand der SKKAB wie auch in der Schweizerischen Kommission für Berufsentwicklung und Qualität (SKBQ) und in Fachgremien mitzuwirken.
Jede einzelne Ausbildungs- und Prüfungsbranche – und somit auch die ovap – zeichnet sich gemäss den Statuten der SKKAB für die Erfüllung der folgenden Aufgaben verantwortlich:
- Branchenspezifischer Teil des Bildungsplanes für die berufliche Praxis (Betrieb und überbetriebliche Kurse) in den drei Landessprachen erstellen und periodisch anpassen.
- Vollzugsdokumente und Instrumente für die betriebliche Bildung (Art. 16 der Bildungsverordnung und Teil A des Bildungsplans) in den erforderlichen Sprachversionen zur Verfügung stellen.
- Sicherstellung der branchenspezifischen Ausbildungsqualität.
- Vollzugsdokumente und Instrumente für das betriebliche Qualifikationsverfahren und für die Erfahrungsnote betrieblicher Teil (Art. 21 und 22 Bildungsverordnung und Teil D des Bildungsplans) in den erforderlichen Sprachversionen zur Verfügung stellen.
- Notenerfassung und -sammlung für das betriebliche Qualifikationsverfahren und für die Erfahrungsnote betrieblicher Teil (Art. 22 Abs. 1
bis 3 der Bildungsverordnung und Teil D des Bildungsplans) in Zusammenarbeit mit den zuständigen kantonalen Behörden sicherstellen.
- Organisation und Durchführung der überbetrieblichen Kurse und die Vermittlung der Inhalte der Branchenkunde sicherstellen.
- Unterstützung der zuständigen kantonalen Behörden bei der Durchführung des betrieblichen Qualifikationsverfahrens.
- Expertinnen und Experten für das betriebliche Qualifikationsverfahren zur Verfügung stellen und sich in geeigneter Weise an deren Schulung beteiligen.
- Im Rahmen der Implementierung 2011 bis 2014 Sicherstellen der Umsetzung der im Informations- und Ausbildungskonzept der SKKAB umschriebenen branchenspezifischen Massnahmen.
- Daraus folgt für die Zeit nach Abschluss der Implementierung die Information, Dokumentation und allenfalls Schulung der folgenden Zielgruppen:
Berufsbildungsverantwortliche (Berufsbildnerinnen und Berufsbildner) der ausbildenden Betriebe,
- üK-Leitende: Branchenverantwortliche und üK-Kommissionen (Kommissionsmitglieder, üK-Koordinatoren und üK-Leitende),
- Prüfungsautoren und Prüfungsexpertinnen und -experten im betrieblichen Qualifikationsverfahren.
- Berufsinformation und Nachwuchsmarketing.
- Entwicklung von Ausbildungsmitteln für die Bildung in beruflicher Praxis (Betrieb und überbetriebliche Kurse)
- Begleitung des Vollzugs.