Kauffrau/Kaufmann EFZ in der Branche öffentliche Verwaltung
Während ihrer betrieblich organisierten Grundbildung (BOG) werden die Lernenden an den drei Lernorten Betrieb, Berufsfachschule und überbetrieblicher Kurs ausgebildet. Im ersten und zweiten Lehrjahr arbeiten und lernen die Lernenden an drei Tagen im Betrieb und besuchen während zwei Tagen die Berufsfachschule. Im dritten Lehrjahr sind sie vier Tage im Betrieb und ein Tag an der Berufsfachschule. Wer die Lehrbegleitende Berufsmaturität (BM1) absolviert, verbringt in der Regel drei Tage pro Woche an der Berufsfachschule.
Die 16 Tage der überbetrieblichen Kurse sind über die drei Lehrjahre auf elf Präsenztage und auf fünf Tage Blended-Learning-Sequenzen verteilt.
Aufgrund entsprechender Vorbildung ist es möglich, eine verkürzte betrieblich organisierte Grundbildung zu durchlaufen. Es ist auch möglich eine verlängerte Lehre zu absolvieren, vorausgesetzt der Lehrbetrieb bietet die entsprechende Möglichkeit.
Die Branche öffentliche Verwaltung kennt auch die schulisch organisierte Grundbildung (SOG) ausschliesslich für Bildungsgänge EFZ + BM1 mit Langzeitpraktikum.
Für die Umsetzung dieser Bildungsgänge BOG und SOG sind folgende Erlasse und aufgeführten Instrumente zur Sicherstellung und Umsetzung der beruflichen Grundbildung sowie zur Förderung der Qualität gemäss Anhang 1 des Bildungsplans und die nachgelagerten branchenspezifischen Vorgaben der angerkannten Ausbildungs- und Prüfungsbranche Öffentliche Verwaltung (Berufsnummer 68815) massgebend: