Das eidgenössische Fähigkeitszeugnis «Kauffrau/Kaufmann EFZ» kann über verschiedene Bildungsgänge erzielt werden.
Am Bekanntesten ist die klassische Lehre über drei Jahre, die so genannte betrieblich organisierte Grundbildung (BOG). Die Lernenden arbeiten und lernen drei Tage pro Woche im Betrieb und besuchen während zwei Tagen im ersten und zweiten Lehrjahr die Berufsfachschule, im dritten Lehrjahr noch an einem Tag. Die überbetrieblichen Kurse (üK) der Branche dauern 18 Tage und sind über die drei Lehrjahre verteilt. Der Lehrvertrag regelt das Verhältnis zwischen dem Ausbildungsbetrieb und den Lernenden.
Bei der schulisch organisierten Grundbildung (SOG) sind zwei Modelle möglich: Das konzentrierte Modell, in welchem der Schulunterricht durch ein betriebliches Langzeitpraktikum von zwölf Monaten sowie mit überbetrieblichen Kursen ergänzt wird und das integrierte Modell, welches kein Langzeitpraktikum kennt und die berufliche Praxis in der Schule behandelt. Die Branche Öffentliche Verwaltung/Administration publique/Amministrazione pubblica engagiert sich einzig im konzentrierten Modell, und hier vornehmlich mit der Umsetzungsvariante der Handelsmittelschulen 3+1. Das Verhältnis zwischen dem Ausbildungsbetrieb und den Praktikantinnen und Praktikanten wird in einem Praktikumsvertrag geregelt.
Was die Lernenden der BOG sowie die Praktikantinnen und Praktikanten der SOG konkret lernen, ist in verschiedenen Dokumenten definiert. Diese bilden die Grundlage für die Planung und Durchführung der Ausbildung. Alle in den Leistungszielkatalogen aufgeführten Bildungsziele sind verbindlich und prüfungsrelevant. Sie gelten als Mindestanforderung für die Ausbildung und als Maximalanspruch für das Qualifikationsverfahren.